Wohneigentümergemeinschaft | Hausverwaltung


Als zuverlässiger WEG Immobilienverwalter in Berlin, betreut die TOPCON Hausverwaltung in erster Linie Wohneigentümergemeinschaften sowie das entsprechende Sondereigentum. Von der klassischen Hausverwaltung über die technische Betreuung, bis hin zur kompetenten Beratung von Eigentümergemeinschaften, bietet die TOPCON Hausverwaltung einen gut aufeinander abgestimmten Service.


Setzen Sie auf die TOPCON Hausverwaltung, Ihren Immobilienpartner.

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In Wohnungseigentümergemeinschaften treffen durch den Erwerb einer Eigentumswohnung oft unterschiedliche Charaktere mit unterschiedlichen Beweggründen aufeinander. Neben der Erfüllung des Traums von den eigenen vier Wänden entsteht gleichzeitig eine wirtschaftliche Verbindung mit den anderen Parteien, was im Umgang mit der gemeinsamen Wohnanlage zu differenzierten Ansichten führen kann.


In solchen Situationen erweist sich die Konzentration auf das Wesentliche sowie gegenseitiges Verständnis innerhalb der Gemeinschaft als entscheidend.

Die TOPCON Hausverwaltung betrachtet gemeinschaftliche Angelegenheiten daher nicht als reinen Verwaltungsvorgang. Das Unternehmen agiert in der Praxis häufig als neutraler Vermittler zwischen den Parteien, um harmonische und sachliche Lösungen zu fördern.

Untermauert wird diese fachliche Betreuung durch die offizielle Zertifizierung.



Die TOPCON Hausverwaltung ist nach § 26a Absatz 1 WEG zertifiziert.

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Profitieren Sie von unserer Erfahrung und gehen Sie auf Nummer sicher.


Ein Auszug  des Leistungskataloges für die Immobilienverwaltung Ihrer WEG


  • Überprüfung aller für die Bewirtschaftung notwendigen bestehenden Versicherungsverträge
  • Überwachung und Abschluss der erforderlichen Sach- und Haftpflichtversicherungen für das Gemeinschaftseigentum
  • Abwicklung von Versicherungsfällen einschließlich Veranlassung der Schadensbeseitigung
  • Abschluss und Überprüfung von Wartungsverträgen
  • Vorbereitung von TÜV-, Brandschutz- und Blitzschutzprüfungen
  • Organisation und Beauftragung entsprechender Fachleute zur Ausstellung von Energieausweisen
  • Bearbeiten von Schlüsselbestellungen
  • Korrespondenz, Beratung, Information der Eigentümer
  • Berichtswesen
  • Regelmäßige Begehungen und Kontrolle des baulichen Zustandes
  • Überwachung aller technischen Einrichtungen in Verbindung mit Wartungsaufträgen
  • Begutachtungen / Technische Bestandsaufnahmen
  • Aufstellung von langfristigen Reparaturkostenplanungen / Sanierungskonzepte
  • Vorhalten und Durchsetzen von Gewährleistungsansprüchen, Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Preisanfragen, Wahrnehmung von Ortsterminen, Beratung, Ausschreibungsverfahren, Auftragsvergabe, Leistungsabnahme, Rechnungskontrolle, Rechnungsbegleichung)
  • Belegprüfungen
  • Bearbeiten von Beschwerden bei Verstößen gegen die allgemeine Hausordnung
  • Einstellung und Überwachung von Hilfskräften der Gemeinschaft
  • Kontrolle der laufenden Objektpflege
  • Führung einer professionellen Buchführung
  • Erstellung der Jahresabrechnung mit Einzelabrechnung sowie Durchführung eventueller Anpassungen
  • Erstellung einer Jahresabrechnung in Form einer Einnahme-Überschuss-Rechnung für Eigentümer
  • Ausführung aller Zahlungen, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen
  • Überwachung der Hausgeldzahlung sowie anderer Ein- und Auszahlungen
  • Erstellung der Hausgeldabrechnung und Aufstellung von Wirtschaftsplänen
  • Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeldern
  • Führung von Giro- und Rücklagenkonten der Wohneigentümergemeinschaft
  • Verzinsliche Anlage der Instandhaltungsrücklage
  • Geordnete Aufbewahrung aller Hausverwaltungsunterlagen
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung sowie gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Gemeinschaft gegenüber Dritten und einzelnen Wohnungseigentümern
  • Verhandlungen mit Behörden und Erfüllung behördlicher Auflagen
  • Einberufung und Durchführung der jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung und bei Bedarf Durchführung von außerordentlichen Eigentümerversammlungen
  • Protokollierung und Durchführung der Beschlüsse der Versammlung und Versand der Protokolle an alle Eigentümer
  • Abgaben der notariellen Zustimmungserklärung im Namen der Eigentümer beim Verkauf eines Wohnungseigentums

 

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